LVN-Lehrordnung
Die Erfüllung der satzungsgemäßen Aufgaben im Leichtathletik-Verband Nordrhein, in seinen Kreisen und Mitgliedsvereinen ist abhängig von der Tätigkeit qualifizierter Mitarbeiter/-innen.
Die LVN-Lehrordnung regelt die Qualifizierung dieser Mitarbeiter/-innen in den folgenden Bereichen:
- Art der Ausbildungen und Zuständigkeit der Fachbereiche
- Voraussetzungen für die Ausbildungen
- Art des Abschlusses der Ausbildungen und Gültigkeit der Lizenzen/ Zertifikate
- Lizenz-/Zertifikatsausgabe
- Fortbildungsumfang für die Verlängerung der Lizenz- bzw. Zertifikatgültigkeit
- Anmeldung
- Weiterbildungsmöglichkeiten
Der LVN-Beirat hat in seiner Sitzung am 10. Dezember 2016 der notwendigen Änderung der Lehrordnung in einigen Passagen zugestimmt.
Hans-Joachim Scheer | Geändert: Dienstag, 10 Januar 2017 10:29