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Leichtathletik-Verband Nordrhein

Organisatorisches zur Sporthelferausbildung

Organisatorisches zur Sporthelferausbildung
Foto(s): LSB | Andrea Bowinkelmann

Durchführungsvarianten

Das Zusatzmodul „Leichtathletik“ beinhaltet mind. 10 Lerneinheiten. Der Lehrgang können über einen Zeitraum von max. fünf Wochen (mind. 2 LE pro Woche) oder als Kompaktmaßnahme am Wochenende (wir empfehlen hierbei die Durchführung an zwei Tagen) angeboten werden. Hinsichtlich der Organisationsform werden unterschiedliche Modelle vorgeschlagen:

  • Qualifizierung einer bestehenden Gruppe: Alle oder ein Teil der Sporthelfer einer bestehenden Gruppe nehmen am Zusatzmodul „Leichtathletik“ teil.
  • Jahrgangsübergreifende Qualifizierung in einer Schule: Das Zusatzmodul „Leichtathletik“ wird für alle bereits ausgebildeten Sporthelfer einer Schule angeboten.
  • Schulübergreifende Qualifizierungsmaßnahme: Das Zusatzmodul „Leichtathletik“ wird schulübergreifend für interessierte ausgebildete Sporthelfer angeboten.

Neben Sporthelfern können auch ausgebildete Gruppenhelfer am Zusatzmodul „Leichtathletik“ teilnehmen.

 

Anforderungen an Lehrkräfte

Um das Zusatzmodul anbieten zu können, müssen Lehrkräfte bzw. Referenten die Qualifizierung zur SH-Ausbildung der Bezirksregierungen absolvierten haben. Darüber hinaus benötigen sie eine fachverbandsspezifische Fortbildung (4LE) oder eine gültiger C-Trainer Lizenz Leichtathletik.

Alternativ kann das Zusatzmodul auch von externen C-Trainern gemeinsam mit der verantwortlichen Lehrkraft durchgeführt werden. In Ausnahmefällen können Referenten der Fachverbände angefordert werden.

Alle Referenten- und Teilnehmerunterlagen werden auf Anfrage durch die Leichtathletik-Verbände in NRW zur Verfügung gestellt.

 

Einsatz-/ Weiterbildungsmöglichkeiten

Die ausgebildeten Sporthelfer werden v.a. in der Schule eingesetzt, können aber auch als Trainerassistent in Sportvereinen die Trainer im Einsatz unterstützen.

Bei ihren vielfältigen Einsätzen im Schulalltag arbeiten die ausgebildeten Sporthelfer im Team. Die Ausbildungslehrer und weitere Sportlehrer fungieren als Begleiter und Mentoren. Die Sporthelfer können ihre Tätigkeiten selbstständig durchführen.

 

Mögliche Tätigkeitsfehler für Sporthelfer in Schule und Sportverein sind:

  •  Pausensport
  •  Schulsportgemeinschaften
  •  Bewegungs-, Spiel- und Sportangebote im Ganztag
  •  Schulsportfeste und –wettkämpfe
  •  sportorientierte Projekte und Schulfahrten
  •  Mitwirkung in den Mitbestimmungsgremien der  Schule (z.B. Fachkonferenz Sport)
    •  Einsatz im Übungsbetrieb im Sportverein
  •  Mitwirkung in der Jugendarbeit in Sportvereinen
  •  Einsatz als Kampfrichter-Helfer bei Leichtathletik-Wettkämpfen

… Sporthelfer können auch mit eigenen Ideen in Schule und Sportverein aktiv werden.

 

Die Sporthelfer-Ausbildung (SH) wird ebenso wie die Gruppenhelfer I-Ausbildung (GH I) als erster Baustein im Qualifizierungssystem des organisierten Sports anerkannt. Hierbei wird kein Unterschied zwischen der allgemeinen SH-Ausbildung und der sportartspezifischen SH-Ausbildung gemacht.

 

Nach einer Gruppenhelfer II-Ausbildung (GH II), welche regelmäßig durch die Leichtathletik-Verbände angeboten wird, erhalten die Jugendlichen die Vorstufenqualifizierung. Das Ergänzungsmodul ist Voraussetzung für die Ausbildung zum C-Trainer (Kinder-) Leichtathletik. Die Sporthelfer-Ausbildung (Leichtathletik), die GH II-Ausbildung und das Ergänzungsmodul können nur in dieser Reihenfolge besucht werden, da sie inhaltlich aufeinander aufbauen. Die Vorstufenqualifizierung schafft die Voraussetzung zur Ausbildung zum C-Trainer Leichtathletik und verschafft den Jugendlichen somit den Einstieg in die Trainer-Laufbahn.

Darüber hinaus haben Schüler haben die Möglichkeit, sich zum Kampfrichter ausbilden lassen (Mindestalter: 16 Jahre), wenn sie Mitglied in einem Sportverein sind. Durch die Ausbildung zum Kampfrichter erweitert sich der Einsatzbereich der Schüler bei Leichtathletik-Wettkämpfen und sie tragen einen wichtigen Teil zum Erfolg der Veranstaltung bei.

So genannten „Neu-Kampfrichter“ werden bei ihren ersten Einsätzen nie „alleine gelassen“ sondern stets von erfahrenen Kampfrichtern unterstützt.

In allen Leichtathletik-Kreisen gibt es Kampfrichterwarte, die für die Kampfrichter-Ausbildung sowie den Einsatz von Kampfrichtern und Helfern bei Leichtathletik-Veranstaltungen verantwortlich sind.

 

 

Lena Körner | Geändert: Montag, 16 Oktober 2017 12:31