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Leichtathletik-Verband Nordrhein

LVN-Lehrordnung

Die Erfüllung der satzungsgemäßen Aufgaben im Leichtathletik-Verband Nordrhein, in seinen Kreisen und Mitgliedsvereinen ist abhängig von der Tätigkeit qualifizierter Mitarbeiter/-innen.

 

Die LVN-Lehrordnung regelt die Qualifizierung dieser Mitarbeiter/-innen in den folgenden Bereichen:

  • Art der Ausbildungen und Zuständigkeit der Fachbereiche
  • Voraussetzungen für die Ausbildungen
  • Art des Abschlusses der Ausbildungen und Gültigkeit der Lizenzen/         Zertifikate
  • Lizenz-/Zertifikatsausgabe
  • Fortbildungsumfang für die Verlängerung der Lizenz- bzw. Zertifikatgültigkeit
  • Anmeldung
  • Weiterbildungsmöglichkeiten

 

Der LVN-Beirat hat in seiner Sitzung am 10. Dezember 2016 der notwendigen Änderung der Lehrordnung in einigen Passagen zugestimmt. 

 

Lehrordnung.pdf

Anlage_1_Lehrordnung.pdf

 

Hans-Joachim Scheer | Geändert: Dienstag, 10 Januar 2017 10:29