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Leichtathletik-Verband Nordrhein

Sexualisierte Gewalt

Im Gesetz wird sexualisierte Form im engeren Sinne definiert als Nötigung zu sexuellen Handlungen mit Gewalt, durch Drohungen mit gegenwärtiger Gefahr für Leib und Leben oder unter Ausnutzung einer Lage, in der das Opfer dem Täter schutzlos ausgeliefert ist.

 

Sexualisierte Gewalt umfasst im weiteren Sinne aber auch Machtausübung Unterwerfung und Demütigung mit dem Mittel der Sexualität. Die Gewaltform umfasst jede sexuelle Handlung, die an aber auch vor einem Kind oder Jugendlichen vorgenommen wird - und damit eine Verletzung dessen Recht aus sexuelle Selbstbestimmung darstellt.

 

Dazu gehören neben Übergriffen auch Worte, Gesten, Bilder oder Handlungen, sowohl mit als auch ohne direkten Körperkontakt.   

 

Inga Serfort | Montag, 02 September 2013 13:44