Wechselbörse
Der Wechsel des Startrechts muss in der Zeit vom 1. Oktober bis 30. November 2017 schriftlich beim Landesverband beantragt werden, damit das Startrecht für den neuen Verein zum 1. Januar 2018 erteilt werden kann. Dies bedeutet:
Der neue Verein muss dem
Leichtathletik-Verband Nordrhein
Postfach 10 09 64
47009 Duisburg oder
per Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
den Startpassantrag auf dem DLV-Vordruck 2.75 bis spätestens Donnerstag, 30. November 2017 eingehend (!!!) vorlegen.
Diesem Antrag muss entweder eine Freigabeerklärung des abgebenden Vereins („alter Startpass“ mit Freigabevermerk auf der Rückseite bzw. formloses Schreiben) beigefügt werden oder der Nachweis des übernehmenden Vereins, dass dieser beim abgebenden Verein die Freigabe des/der Aktiven angefordert hat.
Die beim Startrechtwechsel zu beachtenden Bestimmungen finden Sie in der Deutschen Leichtathletik-Ordnung (DLO) unter § 4.
Link zum DLV
Das Muster einer Freigabeerklärung finden Sie hier:
Den DLV-Vordruck 2.75 „Startpassantrag“ gibt es hier:
Ulrike Friemel | Geändert: Mittwoch, 20 Dezember 2017 14:12